Rassismus im deutschen Kontext 8

Quote:

Wenn der Richter sonst allenthalben zu individualisieren hat, d.h. das zu behandelnde Subjekt erst in seiner Eigentümlichkeit erforschen und kennenlernen und danach den Gang seines Verfahrens bestimmen muß, so darf der Eingeweihte, mit dem Wesen der XXX ohne alle Gefahr generalisieren.

Quelle:

Klaus Michael Bogdal (2011): Europa erfindet die Zigeuner. Bonn: bpb, S. 279.

Autor*inneninfo:

Aus einer Schrift des fürstlich Reuß-Plauenscher Criminalraths und Vorstand des Fürstlichen Criminalgerichts zu Lobenstein in Thürigen aus dem 19. Jahrhundert.

Kontext:

LobensteinErste dokumentierte Erwähnungen von Sint:ezza und Romn:ja im heutigen Deutschland finden am Anfang des 15. Jahrhunderts statt. Die Vorfahren der heute in Europa lebenden Sint:ezza und Romn:ja migrierten aus dem heutigen Indien und Pakistan. Sehr bald nach ihrer Ankunft entstanden nach anfänglicher Duldung diskriminierende Praktiken und rassifizierende Zuschreibungen gegenüber Sint:ezza und Romn:ja. Sehr früh wird weißen Deutschen ein Freischein ausgesprochen, alle Sint:ezza und Romn:ja mit Kriminellen gleichzusetzen, so dass es z.B. keinerlei Beweise bedarf, wenn Sint:ezza und Romn:ja eines Diebstahls beschuldigt werden. Sie werden per se als Kriminelle behandelt. Trotz Ausgrenzungen, die Sint:ezza und Romn:ja bis heute in Deutschland erleben, waren sie entgegen der NS-Propaganda und bis zur Machtübernahme durch den Reichskanzler Adolf Hitler fester Bestandteil gesellschaftlichen Lebens. Trotz vielfältigen Widerstands vor der Deportation und in den Vernichtungslagern selber fielen schätzungsweise 500.000 Sint:ezza und Romn:ja im Porajmos, dem Genozid, den Deutschen zum Opfer.

Zum Weiterlesen:

*Karola Fings (2016): Sinti und Roma. Geschichte einer Minderheit. München: Ch. Beck. *Ian Hancock (1987): The Pariah Syndrome. An Account of Gypsy Slavery and Persecution. *Romani Phen: Romnja Archiv. *Amoro Foro e.V.: Interkulturelle Jugendselbstorganisation von Roma und Nicht-Roma.

Jahr:

1900