Art. 3. Es können keine Sklaven auf diesem Territorium existieren, Gefügsamkeit ist hiermit für immer abgeschafft. Alle Menschen sind frei geboren, leben und sterben in Freiheit.
Art. 4. Alle Menschen, ungeachtet ihrer Farbe, sind für alle Berufe zugelassen.
Art. 5. Es gibt keine Unterschiede, außer der Tugend und Talent, oder andere Hoheitsrechte, die vom Gesetz her in öffentlicher Funktion ausgeführt werden.
Diese Gesetze sind für alle gleich, ob als Bestrafung oder als Schutz.